Vertragsbedingungen zur Überwinterung von Kübelpflanzen
Gärtnerei und Gartengestaltung Bruchmüller
1. Vertrag und Datenschutz
Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung schließen Sie mit der Gärtnerei Bruchmüller einen Vertrag über die Überwinterung Ihrer Kübelpflanzen. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie diese Vertragsbedingungen an.
Der Vertrag bleibt bei Abgabe der Pflanzen im Folgejahr bestehen. Preise können durch die Gärtnerei angepasst werden. Die Vertragsbedingungen sind auf der Gärtnerei-Homepage öffentlich zugänglich.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Organisation und Abwicklung der Überwinterung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
2. Überwinterungszeitraum
Die Überwinterung erfolgt von Oktober bis zum 20. Mai des Folgejahres.
3. Leistungen
Bei der Einlagerung werden Pflanzen und Gefäße auf erkennbare Vorschäden kontrolliert und dokumentiert. Der Kunde wird über festgestellte Schäden informiert.
Vor der Abgabe sind Unkraut, insbesondere roter Springklee, sowie sonstige unerwünschte Pflanzenreste zu entfernen. Die Entfernung durch die Gärtnerei wird zusätzlich berechnet.
Während der Überwinterung werden die Pflanzen entsprechend ihrer Bedürfnisse fachgerecht:
- gegossen,
- gedüngt,
- auf Schädlinge kontrolliert und bei Bedarf behandelt.
Vor der Auslieferung erfolgt eine Düngung mit Flüssigdünger zur Unterstützung der Nährstoffversorgung im Frühsommer.
Bei blühenden Pflanzen hat der Auftraggeber keinen Anspruch, am Ende des Überwinterungszeitraumes die Pflanzen in blühendem Zustand zu erhalten. Mangelerscheinungen bei Abgabe der Pflanzen können bei der Überwinterung nicht behoben werden. Es findet kaum Pflanzenzuwachs statt.
Ihre Kübelpflanzen werden nach den Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes vor Krankheiten und Schädlingen geschützt. Aus diesem Grund sind vorhandene Früchte oder Pflanzenteile nicht zum Verzehr geeignet. Eine Garantie für die Freiheit von Krankheiten und Schädlingen kann nicht übernommen werden.
Überwinterungstemperatur
Die Überwinterungshäuser sind für Kalthauspflanzen ausgelegt. Die Temperatur liegt grundsätzlich bei etwa 4–5 °C. Für Pflanzen, die höhere Temperaturen benötigen, können diese Bedingungen nicht garantiert werden. Die Überwinterung erfolgt in diesen Fällen auf Risiko des Kunden.
4. Geeignete Pflanzen
Grundsätzlich können unter anderem folgende Pflanzen überwintert werden:
Agapanthus (Schmucklilie), Anisodonthea (Kapmalve), Agava (Agave), Callistemon (Zylinderputzer), Camelia (Kamelien), Chamaerops (Zwergpalme), Citrus, Ficus carica (Feige), Fuchsia Solitär, Pelargonium Solitär, Laurus (Lorbeer), Nerium (Oleander), Olea (Olive), Plumbago (Bleiwurz), Phoenix canariensis (Dattelpalme), Punica granatum (Granatapfel), Rosmarinus, Solanum jasminoides (Jasmin), Solanum rantonettii (Enzianstrauch), Tracheolospermum (Sternjasmin), Trachycarpus fortunei (Hanfpalme) u.a. mit uns vor Anlieferung abgestimmte Pflanzen.
Überwinterung nur auf Risiko des Kunden
Bei folgenden Pflanzen können Schäden oder Ausfälle nicht ersetzt werden:
Abutilon (Schönmalve), Argyranthemum (Margeriten), Eucalyptus, Heliotrop (Vanilleblume), Lantana (Wandelröschen), Myrtus (Brautmyrte), Rosa (Rosen), Yucca (Palmlilie), Datura (Engelstrompete).
Keine reguläre Überwinterung
Nicht überwintert werden:
Zimmerpflanzen, Bonsai, Hydropflanzen, Baumschulpflanzen, Hibiscus, Phoenix roebelinii (Zwergdattelpalme), Tibouchina (Samtveilchen), Dipladenia/Sundavillea, Bougainvillea (Drillingsblume), Kakteen und Bananen (Musa).
Eine Einlagerung dieser Pflanzen ist nur nach vorheriger schriftlicher Anzeige durch den Kunden möglich und erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Bei Schäden oder Ausfall besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung des Überwinterungsbetrages.
5. Voraussetzungen für die Einlagerung
Es werden nur Pflanzen angenommen, deren Zustand eine Überwinterung grundsätzlich rechtfertigt. Pflanzen mit erkennbaren Schäden, beispielsweise durch Frost, Hitze, Vernässung, Krankheiten oder Schädlinge, können abgelehnt werden.
Mindestgröße: Topfdurchmesser Ø 26 cm.
6. Preise und Berechnung der Stellfläche
Die Überwinterung kostet: 120,00 € je m² Blattmasse/Stellfläche
Berechnet wird der tatsächlich erforderliche Platzbedarf. Als Orientierung dient in der Regel der Kronendurchmesser der Pflanze zzgl. Abstand, damit sich die Pflanzen nicht behindern.
Die Rechnung für Überwinterung, Transport und Zusatzleistungen erfolgt nach der Einlagerung, in der Regel im November.
7. Haftung
Eine Garantie für den erfolgreichen Verlauf der Überwinterung wird nicht übernommen.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
- Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Stromausfall oder Heizungs-/Geräteausfall, Krieg, Pandemie
- zum Zeitpunkt der Einlagerung nicht erkennbare Krankheiten oder Schädlingsbefälle,
- bereits vorhandene Schäden, z. B. Vernässung, Überdüngung, Wurzel- oder Frostschäden,
- Veränderungen, die auf eine unzureichende Pflege oder einen ungeeigneten Standort im Sommer zurückzuführen sind,
- Schäden an vorgeschädigten oder rissigen Gefäßen,
- Schäden an Ton- und Betongefäßen,
- Schäden an Gefäßen ohne geeigneten äußeren Rand zum sicheren Anheben,
- Transportschäden an Gefäßen durch Vernässung oder zu schwere Erde,
- Verwechslungen aufgrund fehlender oder unzureichender Kennzeichnung durch den Kunden.
Die Haftung seitens AN beschränkt sich alleinig auf Vorsatz und nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit sowie nur auf den Wert des für die Überwinterung bezahlten Betrages.
Schadensersatzansprüche sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Übergabe im Frühjahr schriftlich geltend zu machen.
8. Kennzeichnung und Sonderwünsche
Alle Pflanzen müssen vom Kunden dauerhaft und eindeutig gekennzeichnet werden.
Sonderwünsche, insbesondere wenn nur bestimmte Pflanzen zurückgegeben werden sollen, müssen schriftlich per E-Mail oder Post mitgeteilt werden. Mündliche Absprachen werden nicht berücksichtigt.
9. Transport durch Gärtnerei
Sammeltransport – Abholung und Zufuhr
| Ort | Preis je Fahrt |
|---|---|
| Magdeburg / Irxleben | 85,00 € |
| Biederitz / Schartau | 70,00 € |
| Burg / Gerwisch / Lostau / Hohenwarthe | 50,00 € |
| Möser / Schermen | 35,00 € |
Der Transport erfolgt ab bzw. bis Bordsteinkante. Die Preise gelten für Sammeltransporte und nicht für Einzelabholungen.
Wir transportieren ausschließlich Pflanzen, die von zwei unserer Mitarbeiter mit einer Sackkarre zu transportieren sind.
Für Schäden beim Transport durch Wohnungen, Treppenhäuser, Gartentreppen/-stufen übernehmen wir keine Haftung.
Die Mitarbeiter sind berechtigt, einen Transport nach eigenem Ermessen abzulehnen.
Die Auslieferung der Pflanzen im Frühjahr findet ab Anfang April statt. Die Pflanzen sind nach unserer Auslieferung durch den Kunden vor Spätfrösten zu schützen.
Transportstellplatz
Eine Europalette ist im Transportpreis enthalten. Für jede weitere Europalette werden 10,00 € Handling je Weg berechnet.
Eigenanlieferung und Abholung des Kunden oder Anlieferungen durch eine eigens beauftragte Spedition ist ebenfalls möglich. Hierbei wird eine Ankündigungszeit von 3 Tagen vor Abholung und Anlieferung zum Bereitstellen der Pflanzen vorausgesetzt.
10. Zusatzleistungen
Folgende Leistungen sind gegen Aufpreis möglich und vorab durch den Kunden anzukündigen:
- Form- und Erziehungsschnitt durch Fachgärtner
- Premiumtransport je Pflanze von Bordsteinkante bis zum Standort im Garten:
- bis Ø 70 cm: 30,00 €
- über Ø 70 cm: Preis individuell
Umtopfen in gedüngte Blumenerde
| Ursprüngliche Topfgröße | Preis |
|---|---|
| bis Ø 30 cm | 22,00 € |
| bis Ø 50 cm | 40,00 € |
| bis Ø 70 cm | 66,00 € |
| bis Ø 80 cm | 100,00 € |
| bis Ø 90 cm | 120,00 € |
Das Umtopfen bei Töpfen ab einem Durchmesser von 91 cm wird gesondert verrechnet. Bei der Verwendung von Spezialerden erfolgt ein Aufschlag von 50 % auf die Umtopfpauschale.
Berechnet wird die ursprüngliche Topfgröße. Ein neuer Topf ist im Preis nicht enthalten.
Bei besonders starkem Schädlingsbefall wird für die aufwendigere Behandlung eine Zusatzgebühr von 25,00 € je Pflanze berechnet.
11. Nicht abgeholte Pflanzen
Werden Pflanzen nach dem vereinbarten Termin nicht abgeholt bzw. ist eine Zustellung nicht möglich, wird keine Gewähr für Pflanzen und Gefäße übernommen.
Für die weitere Einlagerung werden 10,00 € je m² und angefangener Woche berechnet.
Werden die Pflanzen bis zum 31. Mai ohne vorherige Absprache nicht abgeholt, kann die Gärtnerei Bruchmüller frei darüber verfügen.
Mit Abgabe Ihrer Pflanzen erkennen Sie die Vertragsbedingungen an.