Vertragsbedingungen zu Kübelpflanzenüberwinterung

Gärtnerei und Gartengestaltung Bruchmüller

 

Abschluss des Vertrages und Datenschutz

Mit dieser Überwinterungsvereinbarung schließen Sie mit uns einen Vertrag, dem die nachfolgenden Bedingungen und Hinweise zu Grunde liegen, die Sie mit Ihrer Unterschrift anerkennen. Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung und Organisation der Überwinterung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Aus Datenschutzgründen nennen wir keine Postadresse oder Telefonnummern.

 

Leistungen

Der Überwinterungszeitraum erstreckt sich ab Mitte Oktober bis zum 20.05. des Folgejahres.

 

Die Überwinterung umfasst während des gesamten Zeitraumes folgende Leistungen:

  • Die vom Kunden dauerhaft gekennzeichneten Überwinterungspflanzen werden bei der Einlagerung auf Vorschäden an Pflanzen und Kübeln untersucht. Dies wird dokumentiert und dem Kunden mitgeteilt. Der Kunde hat vor Abgabe der Pflanzen roten Springklee und anderes Unkraut zu entfernen. Erfolgt diese Leistung durch uns, wird sie in Rechnung gestellt.
  • Während der Überwinterungszeit wird die Pflanze unter Wahrung gärtnerischer Sorgfalt gepflegt und individuell auf die Pflanzen abgestimmt, gegossen gedüngt und gegen Schädlinge bekämpft.
  • Vor der Auslieferung werden die Pflanzen für eine optimale Nährstoffversorgung im Frühsommer mit Flüssigdünger gedüngt.
  • Wenn vom Kunden gewünscht, werden die Pflanzen fachgerecht, gegen Aufpreis, zurückgeschnitten. Bei blühenden Pflanzen hat der Auftraggeber keinen Anspruch, am Ende des Überwinterungszeitraumes die Pflanzen in blühendem Zustand zu erhalten.

 

Unsere Überwinterungshäuser sind für ‚Kalthauspflanzen’ ausgelegt. Die Überwinterung findet bei Temperaturen von 4 – 5°C statt. Einige Pflanzenarten benötigen eine wärmere Überwinterung. Diese Temperaturen können wir nicht garantieren. Die Überwinterung erfolgt daher auf Risiko des Kunden.

Folgende Pflanzen können zur Überwinterung angenommen werden:

Agapanthus (Schmucklilie),Anisodonthea (Kapmalve), Agava (Agave), Cassia (Gewürzrinde), Callistemon (Zylinderputzer), Camelia (Kamelien), Cestrum (Hammerstrauch), Chamaerops (Zwergpalme), Citrus, Datura (Engelstrompete), Ficus carica (Feige), Fuchsia- Solitär, Pelargonium Solitär, Laurus (Lorbeer), Nerium (Oleander), Olea (Olive), Plumbago (Bleiwurz), Phoenix canariensis (Dattelpalme), Punica granatum (Granatapfel), Rosmarinus, Solanum jasminoides (Jasmin), Solanum rantonettii (Enzianstrauch), Tracheolospermum (Sternjasmin), Trachycarpus fortunei (Hanfpalme)

Pflanzen, die wir nur auf Risiko des Kunden annehmen, d. h. mögliche Schäden und Ausfälle werden nicht erstattet:

Abutilon (Schönmalve), Argyranthemum (Margeriten), Bougainvillea (Drillingsblume), Buxus (Buchsbaum), Dipladenia/Sundavillea, Heliotrop (Vanilleblume), Myrtus (Brautmyrte), Rosa (Rosen), Yucca (Palmlilie), Lantanen (Wandelröschen),

 

Pflanzen, die wir nicht überwintern können:

Zimmerpflanzen, Bonsai-Pflanzen, Hydropflanzen, Baumschulpflanzen, Hibiscus (Hibiskus), Phoenix roebelinii (Zwergdattelpalme), Tibouchina (Samtveilchen)

Weiterhin können nur Pflanzen überwintert werden, die im Erscheinungsbild eine Überwinterung rechtfertigen. Pflanzen mit erkennbaren Schäden (z. B. bereits geschädigt durch Frost, Hitze, Wasser, Schädlinge) werden nicht zur Überwinterung angenommen. Ferner werden nur Pflanzen angenommen, die eine Mindesttopfgröße von Ø 26 cm haben.

 

 

Zahlung

Für den Überwinterungszeitraum fallen 95,00 € je m2 an. Die Flächenberechnung erfolgt nach dem nötigen Platzbedarf. In der Regel orientiert man sich am Kronendurchmesser der Pflanze.

Die Gebühren für die Überwinterung, Abhol-/ und Zufuhrkosten sowie gewünschte Zusatzleistungen wird Ihnen nach dem Einlagern der Pflanzen in Rechnung gestellt (meist im November des laufenden Jahres).

 

 

Haftung

Eine Garantie des Überwinterungserfolges können wir nicht geben. Durch Einfluss höherer Gewalt wie Stromausfall, Heizgerät defekt kann keine Haftung übernommen werden.

Für den Verlust oder die Beeinträchtigung der übergebenen Pflanze/n oder Pflanzenteile, aufgrund eventuellem beim Überwinterungszeitpunkt noch nicht erkennbaren Schädlings- oder Krankheitsbefall, haftet die Gärtnerei Bruchmüller nicht.

Während der Ruhephase im Winter findet kein Wachstum statt. Pflanzen, die im Sommer nicht optimal versorgt wurden, am falschen Standort standen oder stark mit Krankheiten und Schädlingen befallen waren, können sich während der Überwinterung nicht positiv verändern.

Für Vorschäden, z. B. Vernässung, Überdüngung, Wurzelschäden oder erste Frostschäden, kann keine Verantwortung übernommen werden.

Ebenso wird eine Haftung für Gefäße, die Risse oder andere Beschädigungen aufweisen, ausgeschlossen. Die Haftung seitens AN beschränkt sich alleinig auf Vorsatz und nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden die beim Transport an Gefäßen durch Vernässung der Pflanzen (hervorgerufen durch Stehen der Pflanze im Übertopf/Untersetzer; zu schwerer Erde) entstehen, übernimmt die Gärtnerei Bruchmüller keine Haftung. Diese Kübel müssen am Topfrand angehoben werden, der dann leicht brechen/reißen kann.

Für Töpfe, die keinen äußeren Topfrand besitzen (wir haben keine Möglichkeit zum Greifen und Heben), Ton- und Betontöpfe übernehmen wir keine Haftung- auch nicht durch Transportschaden, Feinste Haarrisse sind nicht zu erkennen und bei Aufsetzen kann der Topf platzen. Für Verwechselung der Pflanzen durch nicht- oder nicht ausreichend angebrachte Namensschilder durch den Kunden kommt die Gärtnerei Bruchmüller nicht auf.

Sonderwünsche, wie dass der Kunde nicht alle Pflanzen oder nur bestimmte Pflanzen zurückhaben möchte, sind schriftlich per Mail oder Post anzuzeigen; nicht auf Zuruf.

Kommt so eine Pflanze nicht wieder zurück und ist zu einem anderen Kunden gegangen übernehmen wir ebenfalls keine Haftung.

Mögliche Schadensersatzansprüche können nur binnen 2 Wochen nach Übergabe im Frühjahr schriftlich beim AN geltend gemacht werden.

 

Sonstiges

Gegen Gebühr werden folgende Leistungen angeboten:

  • Abholung und Zufuhr der Pflanzen
    bis Biederitz/ Magdeburg/Schartau je 50,00 €;
    bis Gerwisch/ Lostau/Hohenwarthe/ Burg je 40,00 €;
    Möser/Schermen je 25,00 €;
    Irxleben/Ebendorf/Pretzin je 65,00 €

 

  • Umtopfen der Pflanzen mit Floragard Erde; Gefäß nach Absprache,
  • Form- und Erziehungsschnitt durch unsere Fachgärtner.
  • Die Abhol- und Zufuhrkosten gelten ab/bis Bordsteinkante.
  • Gegen eine Zusatzgebühr bringen wir Ihre Pflanzen auch von der Bordsteinkante an den vorgesehenen Standort
    < Ø 60 cm   10 € /     > Ø 60 cm 19 €
  • Umtopfen der Pflanzen in gedüngte Blumenerde:
    bis 30 cm Ø Topfgröße 22 €
    bis 50 cm Ø Topfgröße 35 €
    bis 70 cm Ø Topfgröße 66 €

Wir legen die ursprüngliche Topfgröße zugrunde. Der Preis beinhaltet nicht den neuen Topf.

  • Für Pflanzen, die besonders intensiv mit Schädlingen befallen sind, erheben wir für die aufwendigeren Behandlungen eine Zusatzgebühr von 25 € je Pflanze.
  • Bei Nichtabholung /Nichtzustellbarkeit über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, wird für die Pflanze /Gefäße keine Gewähr übernommen. Die Zusatzgebühr beträgt je m² und Woche 10 €.

Sollten die Pflanzen bis zum 31.5. ohne Absprache nicht abgeholt worden sein, können wir frei darüber verfügen.