Rückgabemöglichkeit von Verpackungen

 

Kundeninformation über die Rückgabemöglichkeit von Verpackungen (§ 15 Abs. 1 VerpackG)

Unentgeltliche Rücknahme von folgenden Verpackungen:

  • Transportverpackungen,
  • Gewerbliche Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • systemverträgliche Verkaufs- und Umverpackungen,
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und
  • Mehrwegverpackungen.
  • Die vorgenannten Verpackungen werden durch uns unentgeltlich zurückgenommen, soweit es sich um gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe handelt, die wir in unserem Warensortiment führen. Nähere Informationen über den Ort der Rückgabe erhalten Sie in unserer Gärtnerei.
  • Die Verpackungen gehören nicht in den Restmüll, sondern zurück in den Wirtschaftskreislauf.
  • Mit der Rückgabe helfen Sie mit, eine umweltgerechte Verwertung nach den Vorgaben des Verpackungsgesetzes sicherzustellen und eine Erfüllung der Verwertungsanforderungen zu erleichtern.